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Anpassung Muster 10

Vereinheitlichung der Beauftragung in-vitro-diagnostischen Leistungen

Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach den Kapiteln 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt. Das Muster 10 wird umbenannt in „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“. Zusätzlich wird das Ankreuzfeld „Behandlungen gemäß § 116b SGB V“ umgewidmet und heißt künftig „SER“ (Soziales Entschädigungsrecht gem. SGB XIV).

  • Infolge des neuen Ü-Scheins Muster 10 ab 01. April 2024 ist ein Software Update des elektronischen Labormanagement-Systems 2D-connect® bei GANZIMMUN-Therapeuten erforderlich. Für Nutzer des alten 2D-connect® werden die Anpassungen automatisch eingespielt.
  • Anforderungsbögen in Papierform sind aufzubrauchen.

Umfassende Informationen finden sich in unserer Laborinformation „Anpassung Muster 10“.