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Öffentliche & Gewerbliche Gebäude

Rechtliche Vorgaben

Diese beiden Gebäudetypen müssen ihre Warmwasseranlagen regelmäßig auf einwandfreie hygienische Beschaffenheit des Wassers untersuchen lassen. Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen sind alle Eigentümer von Immobilien betroffen, in denen eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung sowie Einrichtungen zur Verneblung z.B. Duschen vorhanden sind. Als Großanlagen sind Installationen definiert, deren Warmwasserspeicher mehr als 400 Liter fasst oder deren Rohrinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle größer als 3 Liter ist.

Neben Trinkwasseranalysen auf Legionellen können bei der GANZIMMUN Diagnostics GmbH folgende mikrobiologischer Parameter in Auftrag gegeben werden:

  • Koloniezahlbestimmung bei 22 °C 
  • Koloniezahlbestimmung bei 36°C 
  • Escherichia coli
  • coliforme Bakterien
  • Enterokokken
  • Pseudomonas aeruginosa 
  • Clostridium perfringens